Was Sie wissen sollten
Sie nehmen telefonisch oder per Mail Kontakt zu mir auf. In einem ersten Telefonat finden wir einen Termin für ein Erstgespräch und Sie haben die Möglichkeit erste für Sie wichtige Fragen zu stellen.
Ablauf
Erstgespräch
Im Erstgespräch findet ein erstes Kennenlernen statt. Es dient der Klärung Ihres Auftrags und Ihrer Anliegen. Sie haben die Möglichkeit einen Eindruck zu bekommen, ob das Angebot für Sie passend ist. Am Ende des Erstgespräches wird die weitere Zusammenarbeit besprochen und vereinbart.
Folgetermine
In den Folgesitzungen arbeiten wir an Ihren Anliegen und Themen. Die Anzahl, der Abstand zwischen den Sitzungen und die Dauer hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
Die Leistungen werden an Ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Da die Leistungen in der Regel privat gezahlt werden, ist ein hohes Maß an Flexibilität möglich.
Bezahlung
Nach den Sitzungen wird Ihnen eine Rechnung zugesendet. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
Ausfallhonorar
Jeder Termin wird individuell mit Ihnen vereinbart. Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin frei. Die Termine lassen sich bei kurzfristigen Absagen in der Regel nicht neu vergeben.
Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine frühzeitige Terminabsage.
Erfolgt die Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, stelle ich kein Honorar in Rechnung. Ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das Honorar in voller Höhe berechnet.
Honorar
Beratung / Therapie Einzelpersonen
60 Minuten – 100 €
90 Minuten – 150 €
Ermäßigung nach Absprache
Beratung Paare und Familien
60 Minuten – 120 €
90 Minuten – 180 €
Ermäßigung nach Absprache
Die Kosten werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige private Kassen übernehmen die Kosten im Rahmen von Heilpraktiker Leistungen.
Supervision und Coaching
Die Kosten variieren je nach Auftrag, Ort und Setting.
Bitte informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch.
Schweigepflicht
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Schweigepflicht für staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ist in §203 StGB geregelt. Die Schweigepflicht für Heilpraktiker für Psychotherapie ist in der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) in Artikel 3 geregelt.
Ich habe mich darüber hinaus den Ethikrichtlinien der DGSF verpflichtet.
„Die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer Klient*innen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod des / der Berater*in bzw. Therapeut*in sichergestellt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch für Supervisionen und Intervisionen, für Veröffentlichungen und für die Fort- und Weiterbildung.
Klient*inneninformationen dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.“